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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen
Stand: 1.6.2007
Auftragserteilung:
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Maßgeblich für den Auftrag sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils
gültige Anzeigenpreisliste sowie die Auftragsbestätigung. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht
akzeptiert, ihnen wird auch in jenem Ausmaß widersprochen, in dem sie den vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht widersprechen. Gegenüber Konsumenten im Sinne des § 1 KSchG gilt
Folgendes: Widersprechen einzelne Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, die für Konsumenten gelten, so werden diese Bestimmungen
durch die gesetzlichen ersetzt; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon
unberührt.
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Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen im Rahmen
eines Abschlusses – ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder von angenommenen Aufträgen zurück zu
treten.
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Aufträge müssen schriftlich erteilt werden. Mündliche Vereinbarungen, die nicht
schriftlich bestätigt werden, binden den Verlag nicht.
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Nebenabreden als Auftragsbestandteil bedürfen der Schriftform.
Auftragsabwicklung:
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Die Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln.
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Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb
eines Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen gewährt. Sollten innerhalb des Kalenderjahres eine oder
mehrere Ausgaben nicht erscheinen, so verlängert sich die Frist um die Ausfallszeit.
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Der Auftraggeber hat nur dann Anspruch auf einen Nachlass, wenn er von vornherein
einen Auftrag abgeschlossen hat, der zu einem Nachlass berechtigt. Wird ein Auftrag aus Gründen,
die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger
weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
entsprechenden Nachlass dem Verlag zurück zu vergüten. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass
erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht worden
ist. Bei Zwangsausgleich oder Konkurs entfällt jeglicher Nachlass.
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Platzierungswünsche und Erscheinungstermine binden den Verlag nicht.
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Der Ausschluss von Mitbewerbern wird seitens des Verlages grundsätzlich nicht
garantiert. Ein Ausschluss kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten schriftlich vereinbart
werden.
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Textanzeigen und solche, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige
erkennbar sind, werden vom Verlag gemäß § 26 MedienG gekennzeichnet.
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Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten
Veränderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Der Verlag
behält sich vor, schriftliche Anzeigenbestellungen zu verlangen. Dies gilt auch für Anzeigen, die
auf elektronischem Weg auf Datenträger oder über Datenleitungen übermittelt werden.
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Der Verlag behält sich vor, Druckunterlagen nur in digitaler Form anzunehmen.
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Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung von geeigneten
Druckunterlagen. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige
nur, wenn einwandfreie Druckunterlagen beigestellt werden, wofür ausschließlich der Auftraggeber
verantwortlich ist. Eine Warnpflicht des Verlages besteht in diesem Zusammenhang nicht.
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Druckfehler, die den Sinn eines Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen,
begründen keine Ersatzansprüche dem Verlag gegenüber. Fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben
keinen Anspruch für den Auftraggeber. Der Verlag lehnt jede Haftung für eventuelle Schäden, die
durch das Nichterscheinen eines Auftrages an einem bestimmten Tag bzw. durch Druckfehler usw.
entstehen, ab. Der Verlag haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Jedenfalls ist die
Haftung der Höhe nach mit dem Entgelt für den betreffenden Auftrag begrenzt. Im Gewährleistungsfall
hat der Verlag das Recht, sich von der Minderung oder Rückzahlung des Entgeltes dadurch zu
befreien, dass die Anzeige oder Beilage zu einem späteren Erscheinungstermin, der mit dem
Auftraggeber abzustimmen ist, mängelfrei nachgeholt wird.
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Für Satzfehler und andere Mängel in vom Auftraggeber beigestellten Unterlagen haftet
ausschließlich der Auftraggeber.
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Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden
sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck ebenfalls
keine Ansprüche.
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Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt
die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Abzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm
rechtzeitig übermittelten Probeabzug bis zum Anzeigenschluss oder bis zu einem anderen, seitens des
Verlages genannten Termin nicht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt. Kosten für
erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung vom Verlag
anzufertigender Coples, Filme oder grafischer Arbeiten hat der Auftraggeber zu tragen.
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Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der
letzten Anzeige.
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Beanstandungen aller Art sind bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung innerhalb
von 8 Tagen nach Erscheinen der Anzeige schriftlich zu melden.
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Der Auftraggeber garantiert, dass das Inserat gegen keinerlei gesetzliche
Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den
Verlag sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erscheinende Inserat
gegründet werden (so zum Beispiel auch, wenn sie von Mitbewerbern des Verlages geltend gemacht
werden sowie Einschaltkosten von gerichtlich angeordneten Gegendarstellungen), schad- und klaglos
zu halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Verlag
und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung des Inserates oder eines dagegen
vorgebrachten Veröffentlichungsbegehrens nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich
notwendige Adaptionen einer Einschaltung auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber
vorzunehmen.
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Der Verlag haftet nur für Schäden, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen
grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für Folgeschäden und entgangenen Gewinn,
insbesondere auf Grund einer positiven Vertragsverletzung, besteht keine Haftung. Der Verlag haftet
nicht für beschädigte oder verloren gegangene Daten oder Dateien.
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Fälle höherer Gewalt (Verkehrs- und Betriebsstörungen, ua.) sind vom Verlag nicht zu
vertreten. Der Verlag behält den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende
Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht wird.
Berechnung & Bezahlung:
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Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Nachlässe für vorzeitige
Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt.
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Rechnungsreklamationen sind binnen 2 Wochen ab Ausstellung schriftlich geltend zu
machen.
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Der Verlag ist unter wichtigen Umständen auch berechtigt, auch während der Laufzeit
eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich
vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne das hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen
den Verlag erwachsen.
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Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden gesetzliche Verzugszinsen laut § 1333 Abs. 2
ABGB verrechnet. Der Verlag behält sich vor, nicht eingehobene Werbeabgaben nach zu verrechnen,
wenn die Steuerbehörde eine derartige Abgabe einfordert. Kosten, die durch außergerichtliche oder
gerichtliche Betreibung entstehen, gehen zu Lasten des Schuldners. Der Verlag hat das Recht, die
Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen.
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Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden
Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen
wurde.
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Kosten für Lithographien bzw. für die Übertragung digitaler Daten per ISDN hat der
Auftraggeber zu zahlen.
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Der eventuelle Verzicht auf die Grundfarbe Schwarz bei der Anlage von Anzeigen ist
ohne Einfluss auf die Berechnung. Bestehen Vorlagen von Mehrfarbanzeigen aus mehr als drei
Farbteilen, werden die zusätzlichen Herstellungskosten für jedes weitere Farbbild gesondert
berechnet.
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Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen oder anderen Druckvorlagen hat der
Auftraggeber zu zahlen.
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Bei verspäteter Anlieferung der Druckunterlagen (drei Wochen vor dem
Erscheinungstermin) werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung
gestellt.
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Angefallene Produktionskosten (Lithos, Fotos, Satz etc.) werden zu Selbstkosten in
Rechnung gestellt.
Stornos:
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Stornos müssen grundsätzlich mit eingeschriebenem Brief erfolgen, der den Verlag
zehn Werktage vor dem jeweiligen Anzeigenschluss erreichen muss,
in welchem Fall eine Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers (Stornogebühr)
nicht besteht. Bei nach dem genannten Zeitpunkt einlangenden Stornierungen besteht die volle
Zahlungsverpflichtung im Ausmaß des erteilten Auftrages.
Allgemeines:
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
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Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch
auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 75 % der Druckauflage
erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulation zu
bezahlen.
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Zustimmungserklärung zu Werbeinformationen: Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich der
Speicherung und Verarbeitung der von ihm bekannt gegebenen Daten sowie der Übermittlung von
Werbematerial auch in Form von Massensendungen (via E-Mail, Telefon, Fax, SMS/MMS) durch die
Verlagsgruppe styria.MULTI MEDIA AG & Co KG und deren Tochterunternehmen (Liste auf
www.styria-multi-media.com) über ihre Produkte und Aktionen zu. Diese Zustimmung kann jederzeit
widerrufen werden.
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Auf das Auftragsverhältnis und allfällige Rechtsstreitigkeiten daraus ist
ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des IPR und des
UN-Kaufrechtsübereinkommens anzuwenden.
Besondere Bestimmungen für Online-Anzeigen:
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Sämtliche Informationen, Dokumente, Unterlagen, Dateien, welche für die Schaltung
der jeweiligen Werbung erforderlich sind (Grafiken, Rich Media Banner, Texte, Links und anderes),
müssen spätestens 5 Werktage (lt. IAB Standards) vor der festgelegten Ersteinbindung auf
der Website vollständig, fehlerfrei, und entsprechend der zuvor getroffenen Vereinbarung seitens
des Auftraggebers übermittelt werden.
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Der Verlag hat das Recht, übermittelte Werbemedien auf ihre Darstellungstauglichkeit
und technische Eignung (insb. passendes Format, Darstellungstechnologie und Dateigrößen, ua.) zu
prüfen und gegebenenfalls zur Anpassung an den Auftraggeber zu retournieren. Dabei ist der Verlag
auch berechtigt, diese Anpassungen nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auftraggeber selbst
vorzunehmen und die Kosten dafür zu verrechnen.
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Bei Nichterfüllung der technischen Voraussetzungen zur Schaltung der Werbung, bzw.
zur Ermittlung der technischen Werbeinformationen (Anzahl der Ad-Impressions, ua.) ist der Verlag
von allen daraus, sowie aus den durch die externe (Ad)Server-Anbindung der veröffentlichten Werbung
resultierenden Ansprüchen freigestellt, wobei sämtliche Kosten umfasst sind.
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Wenn eine fehlerfreie Auftragsabwicklung nicht gewährleistet werden kann, ist der
Verlag unabhängig von einem eventuellen Schaden berechtigt, das Material unverzüglich aus der
Schaltung zu nehmen und ist von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit einer derartigen Maßnahme
befreit.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Daten richtig und vollständig
anzugeben, die zur Identifizierung des Auftraggebers im Sinne des § 6 Abs 1 E-Commerce Gesetz (ECG)
notwendig sind.
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Die Übergabe der Daten hat im elektronischen Weg mittels E-Mail-Anhang zu erfolgen.
Diese Daten müssen den nach ECG bestehenden Anforderungen zur Kennzeichnung kommerzieller
Kommunikation genügen, sowie gegebenenfalls den einschlägigen Vorgaben durch das Fernabsatzgesetz
sowie durch das Mediengesetz entsprechen.
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Insbesondere müssen die übermittelten Daten eine rechtskonforme Kennzeichnung von
Auftraggebern kommerzieller Kommunikation zulassen.
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Der Verlag gibt keine Garantien über die Platzierung und Reihenfolge der
Werbeschaltungen sowie über die Aufteilung der Ad-Impressions während der Werbekampagne und ist
dazu berechtigt, Werbeschaltungen aus redaktionellen, rechtlichen, technischen oder sonstigen
Gründen zurückzuweisen oder nachträglich zu sperren.
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Der Verlag ist berechtigt, Werbematerial und Links, die gegen rechtliche Vorgaben
oder die guten Sitten verstoßen, unverzüglich zu sperren, wobei eine vorherige Absprache mit dem
Auftraggeber nicht notwendig ist, dieser aber von der Maßnahme ehest möglich informiert
wird.
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Die Sperrung befreit den Auftraggeber nicht von der Zahlung der vertraglich
vereinbarten Vergütung. Der Auftraggeber hat vielmehr die Möglichkeit das Werbematerial innerhalb
einer Nachtfrist von zwei Wochen ab Information durch den Verlag nachzubessern. Wird innerhalb
dieses Zeitraums seitens des Auftraggebers ein rechtskonformer Zustand hergestellt, wird dieses
wieder geschalten. Der Auftraggeber hat dem Verlag die Rechtskonformität des nachgebesserten
Werbematerials schriftlich zu bestätigen.
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Weitergehende Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus einer
solchen Sperrung sind ausgeschlossen.
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