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Zucki and the Beast

Das Internet, heißt es, besteht aus Pornographie und Katzenfotos. Nicht, wenn es nach Mark Zuckerberg geht. Der ist auf den Hund gekommen.

Die jüngste Erweiterung der Facebook-Familie heißt Beast und ist die Knuddelausführung eines ungarischen Schäferhundes. Verglichen mit Beast war selbst der selige Eisbär Knut ein grobschlächtiger Klotz, ehrlich: Süßer geht’s nicht. Der Welpe gehört Mark Zuckerberg und Langzeit-Freundin Priscilla Chan – und wer dem weißen Wusel nicht verfällt, hat kein Herz oder zumindest kein Oxytocin in sich. Es nimmt daher kaum Wunder, dass Beast bereits über 98.000 Fans auf seiner Facebook Seite hat, das schlägt Obamas Hund “Bo” um Längen.

Nur dass Beast überhaupt eine Facebook Seite hat, das wundert schon ein bißchen. Ich weiß nicht, ob Mark Zuckerberg die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook kennt. Ich meine, man kann es ihm nicht verübeln – wer liest sowas schon? Aber da steht ganz klar, dass Personen unter 13 Jahren das Portal nicht nutzen dürfen. Und mit dem angegebenen Geburtsdatum (10. Jänner 2011) hat der Flokati auf Facebook nichts verloren.

Es kommt aber noch schlimmer: “Du wirst nur ein persönliches Profil erstellen” verlangen die AGB. Hat Wunderhund Beast das, in bester Lassie- oder Benji-Manier, tatsächlich selber geschafft? Zuckerberg war’s wohl nicht, denn “ohne Erlaubnis ein Profil für jemand anderes erstellen” verbietet Punkt 4.1 der AGB.

Ich weiß schon, was Sie jetzt denken: Klar passt es ganz wunderbar zu seinem Besitzer, die Privatsphäre anderer zu kompromittieren, aber Zucki ist doch nicht blöd! Will er riskieren, dass er suspendiert und sein Account gelöscht wird? Punkt 5.1. (“Du wirst keine Inhalte auf Facebook posten, welche die Rechte einer anderen Person verletzen”) ist zwar ein Gummiparagraph, aber ich denke schon, dass folgender Statusmeldung ein sehr privater Charakter nicht abzusprechen ist: “Ich hab ein Häufchen gemacht. Das war prächtig!” – Gepostet von Beast (oder wem auch immer) am 8. März.

Jetzt kommen natürlich die Spitzfindigkeiten: Ist Beast – wie Facebook behauptet – eine Person des öffentlichen Interesses, spätestens jetzt, wo der WIENER über ihn berichtet? Ist sein Profil folgerichtig eine “Fanpage”, daher gerechtfertigt? Machen wir den Gegentest: War Beast eine Person des öffentlichen Interesses BEVOR er eine Facebook-Seite hatte? Eben.
Das ist ein bisschen wie Dschungelcamp mit C-D-E-Promis, die erst durch ihre Camp-Teilnahme zu solchen werden. Bloß sind die zumindest einverstanden und im Dienste der eigenen Agenda unterwegs. Beast ist weder noch.

Die Agenda ist die Zuckerberg’sche und sie ist schmerzhaft offensichtlich. Gerade in letzter Zeit hat’s wieder viel Kritik gehagelt, was seinen Umgang mit User-Privacy anbelangt. Zucki reagiert, in dem er selbst mehr von sich preisgibt, Offenheit demonstriert; schaut her, wie harmlos das ist! Ich zeig euch meinen Hund, ihr verratet mir eure detaillierte Sinus-Milieu-Typologie. Noch Lust auf Kuddeln?

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Monday, 21.05.2012, 14:29 Uhr

Autorenprofil Nicole Kolisch

Nicole Kolisch
Girl Geek in Residence beim WIENER, verantwortlich für wiener-online, Gelegenheitsbloggerin für "Zeit im Blog 21", der konstante Versuch auf 17 Stühlen gleichzeitig...

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