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Web für alle

Das österreichische E-Government Gesetz kennt keine faulen Kompromisse: Freier Zugang zur Information muss ausnahmslos für alle Gruppen der Bevölkerung ermöglicht werden. Die Realität sieht freilich anders aus.

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Foto: Egon Häbich / pixelio.de

Blinde Menschen bewegen sich online ausschließlich mittels Tastatur. No na: Einen Mauszeiger können sie schließlich am Bildschirm nicht lokalisieren. Tastaturen sind cool. Es gibt sie auch in Brailleschrift, aber das ist für die meisten gar nicht nötig. Letztlich hat nämlich jede 08/15-Tastatur ein Nubsi unter dem F und dem J (schon mal aufgefallen?). Das erleichtert die Orientierung via Tastsinn ungemein. Navigiert wird mit der Tabulator-Taste, mit der man gänzlich mausfrei, von Link zu Link hüpfen kann.
Blöd wird’s halt, wenn Bedienungselemente partout nur per Maus anzusteuern sind. Wie eben Flash-Animationen, aus denen man ohne Maus einfach nicht mehr raus kommt…

Oder auch Formulare. Erwähnt sei z.B. eine Bank, bei deren Online-Banking der TAN-Code ausschließlich mit der Maus eingegeben werden kann. Fazit: Blinde Nutzer haben nicht einmal Zugriff auf ihr eigenes Konto.

Dabei wäre vieles möglich. Wie so oft geht es nur ums Wollen der Betreiber, nicht um die Hürden technischer Realisierbarkeit. Will man es blinden Menschen vereinfachen, eine Seite zu bedienen, kann man beispielsweise auch „Sprunglinks“ einbauen. Steiner: “Sprunglinks werden auf der Seite nicht offen angezeigt, im Quellcode aber schon. Es sind somit Links, die nur für Blinde sichtbar sind.“ Sie dienen dazu, die Navigation zu überspringen und direkt zum Inhalt zu kommen. Ein Vorlesesystem muss dann nicht jedes mal aufs neue den ganze Navigationssermon runterratschen, der User spart Zeit und Nerven.

Und wer denkt beim Webdesignen daran, dass es farbenblinde Menschen gibt? Dass daher rote Schrift auf grünem Grund, abgesehen von potthässlich, auch für viele nicht erkennbar ist? Eben. Kleine Änderung im Style Sheet  – große Wirkung! Grundsätzlich gilt: je übersichtlicher eine Seite gestaltet ist, desto besser. Ladstätter: „Das ist von Vorteil für alle, besonders wichtig allerdings für Menschen mit Lernbehinderungen, die vor überfrachteten Seiten einfach kapitulieren müssen.“ Für sie wurde deshalb auch ein Easy Youtube Player entwickelt – mit großen, simplen Bedienungselementen. Kein Gschistigschasti. Nur: ein-aus; laut-leise. Denn – das muss auch gesagt werden –  Youtube ist kein barrierefreies Portal. Auch Amazon ist es nicht. Und Ebay schon gar nicht. Die Großen kümmern sich derzeit leider einen feuchten Kehricht darum. Steiner: „Aber es wird immer besser. Es gibt bereits wesentlich mehr barrierefreie Seiten als man denkt!“

Und es wird auch von technischer Seite her viel getan: Mund-Joysticks für Menschen, die ihre Arme nicht bewegen können. Eye Tracking oder Blinzel-Systeme für noch schwerere Arten der motorischen Einschränkung. Aber all das funktioniert nur, wenn die Links groß genug sind, um „angeblinzelt“ werden zu können. „More-Tags“ in Blogs, also diese in elender 6-Punkt-Schrift gehaltene Aufforderung zum Weiterlesen, wird hier zur Hürde. Übrigens auch für ältere Menschen, die feinmotorisch nicht mehr so fit sind wie ein 17jähriger Digital Native.

Dabei zeigen Studien, dass gerade behinderte Menschen überdurchschnittlich oft das Web nützen. Nicht nur, weil es viele Amtswege erleichtert. Man ist auch freier, da bei computervermittelter Interaktion statusbezogene Zeichen (Alter, Geschlecht, körperliche Einschränkungen) nicht mitgeliefert werden. Viele Behinderungen sind keine mehr, sobald man virtuellen Raum betritt. Web 2.0  bietet darüber hinaus auch eine große Chance, aktiv zu werden: Durch die Vernetzung findet man Gleichgesinnte, Probleme werden sichtbarer und letztlich – davon ist auch Ladstätter überzeugt – finden „mehrere Leute leichter eine Lösung als einer alleine“.

Also alles Eitelwonne in Facebookhausen & Co.? Mitnichten. Gerade Facebook pfeift auf die Barrierefreiheit. Guter Trick: Das Portal via I-Phone nutzen. Nur dort ist es für Vorlesesoftware zugänglich. Das neue I-Phone 3GS hat nämlich eine Vorlesesoftware in seiner Standardausrüstung integriert. Zwar gab es die bislang auch, aber nur für ca. 300 Euro Aufpreis. Nun ist sie Teil der Erstausstattung und somit gratis, womit auch fast alle Apps für blinde Nutzer verwendbar werden. Klar: Apple legt eben großen Wert auf flächendeckende Ver-I-Phonung der Gesellschaft. Man will keine Zielgruppe aussparen.

Andere sind da nicht so konsumentenorientiert. Gegen den ORF läuft derzeit eine Klage wegen Verstoßes gegen das Behindertengleichstellungsgesetz. Ein gehörloser Konsument fühlte sich diskriminiert, weil auf der Website des ORF zwar die ZIB 2 on Demand angeboten wird, allerdings nicht untertitelt und daher unbrauchbar für Gehörlose. Es kam – wie in solchen Fällen üblich – zunächst zu einer Schlichtung, bei der beide Seiten ihren Standpunkt darlegten und der ORF sich verpflichtete, die fehlenden Untertitel nachzureichen. Ist ja wirklich easy-peasy. Auf Youtube untertiteln die meisten (hörenden) User ihre Videos selber. Bloß der ORF bringt es offenbar nicht zusammen. Entweder das oder es ist ihm schlicht wurscht. Trotz Zusage wurde nämlich noch gar nichts in der Sache unternommen. Daher auch die Klage…  „Ach, der ORF“, sagt Alexandra Steiner, „Der hat überhaupt einen grauenvollen Webauftritt. Ich verwende diese Seite immer als negatives Beispiel für meine Schüler. Unübersichtlich – und natürlich in keiner Weise barrierefrei.“

Und das ist, sagen wir es unumwunden, einfach nur dumm. Auch wirtschaftlich. Barrierefreie Seiten sind auf Netbooks und Smart Phones besser darstellbar, sie funktionieren mit jedem Browser, sie bieten optimale Nutzerführung für behinderte und nichtbehinderte Menschen – kurz: Man erreicht mehr Publikum an den unterschiedlichsten Endgeräten. Steiner: „Barrierefrei bedeutet: Ich mache mein Geschäft ohne Stufen, weil ich will, dass ALLE zu mir kommen.“ Dort, wo tatsächlich alle betroffen sind, auf den öffentlichen Seiten der Bundesländer und Gemeinden, spricht auch das Gesetz Klartext: Diskriminierung von Behinderten darf es im Netz nicht geben. Wie die Vorgabe in der Praxis exekutiert wird, steht auf einem anderen Blatt.


“Die Republik bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.” (BV-G, Art. 7)

Weiterführende Links:

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  • Markus Ladstätter (27), IT-Manager des Behindertenberatungszentrum BIZEPS, setzt sich ein für Webstandards und Barrierefreiheit im Internet, Studium der Medieninformatik an der TU Wien http://www.bizeps.or.at/
  • Alexandra Steiner (35), geboren in der Steiermark, arbeitet als selbstständige Webdesignerin und Spezialistin für Accessibility in Wien http://www.alexandra-steiner.at
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Thursday, 17.05.2012, 06:44 Uhr

Autorenprofil Nicole Kolisch

Nicole Kolisch
Girl Geek in Residence beim WIENER, verantwortlich für wiener-online, Gelegenheitsbloggerin für "Zeit im Blog 21", der konstante Versuch auf 17 Stühlen gleichzeitig...

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